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   BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53   

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BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53 (https://dejure.org/1955,467)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1955 - I ZR 176/53 (https://dejure.org/1955,467)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1955 - I ZR 176/53 (https://dejure.org/1955,467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 72
  • NJW 1956, 341
  • GRUR 1956, 118
  • DB 1956, 133
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 16.02.1937 - II 213/36

    Kann eine Preisbindung der zweiten Hand auf gewerbliche Leistungen erstreckt

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Der Rechtsstreit endete mit einem Urteil des Reichsgerichts vom 16. November 1937 (RGZ 154, 50 ff), durch das festgestellt wurde, daß die Preisbindung der Klägerin in den Verpflichtungsscheinen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoße und deshalb nichtig sei.

    Soweit das Berufungsgericht damit den kurz zuvor in den Urteilsgründen erwähnten Rechtsstreit im Auge haben sollte, den die Klägerin gleichfalls wegen des Vertriebs eines Gesangbuchs, jedoch gegen andere Beklagte, in den Jahren 1934 bis 1937 geführt hat und der durch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 16. November 1937 (RGZ 154, 50 ff) beendet worden ist, kann dieses Verhalten der Klägerin den Beklagten keinen Rechtfertigungsgrund für ihr jetziges Vorgehen geben.

  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 86/53

    Ausstattungsschutz. Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Februar 1955 - I ZR 86/53 - Herzwandvase (WuW 1955, 388 [389]) ausgesprochen hat, beziehen sich die Dekartellierungsgesetze auch auf solche Gegenstände, die nicht zu den lebenswichtigen wirtschaftlichen Bedarfsgütern gehören.

    Für eine Interessenabwägung ist daher bei einem solchen Sachverhalt kein Raum (vgl. Urteil vom 15. Februar 1955 a.a.O. S. 389).

  • RG, 13.09.1935 - II 37/35

    1. Ist für die Entgeltsansprüche von Gemeinden gegen die Abnehmer von Wasser aus

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Nach alledem erschöpften sich, so erklärt das Berufungsgericht abschließend, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 1 in einem Wiederkehrschuldverhältnis, das kraft Wiederholung des Vertragsschlusses fort und fort für weitere Zeitabschnitte und für weitere Bezugsmengen neu entstehe, also nicht ein für allemal begründet sei (vgl. RGZ 148, 326).
  • RG, 26.04.1940 - III 131/39

    Wie ist die Befugnis der Amtsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Hierbei wird zu beachten sein, daß der Umstand, daß zwei Kollegialgerichte die Handlungsweise für nicht rechtswidrig gehalten haben, für sich allein ein Verschulden noch nicht ausschließen würde (RGZ 164, 15 [41]).
  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50

    Patentvergleich und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Zweck und Sinn der Dekartellierungsbestimmungen gehen, wie der Senat wiederholt unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte und die mit ihnen verfolgten Absichten ausgesprochen hat, dahin, eine Beschränkung des Wettbewerbs zu verbieten (BGHZ 3, 193 [197]; 5, 71 [74]).
  • BGH, 16.03.1954 - I ZR 179/52

    Auschließlichkeitsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Von der Entscheidung, ob sich die Beklagten eines Verstoßes gegen die Dekartellierungsgesetze schuldig gemacht haben, hängt gleichzeitig die Entscheidung über die Berechtigung des Schadensersatzanspruches ab, den die Klägerin wegen der Nichtbelieferung mit Rohdrucken für die Zeit von 1948 ab erhoben hat (vgl. BGHZ 13, 33 [BGH 16.03.1954 - I ZR 179/52] [41]).
  • BGH, 08.02.1952 - I ZR 63/51

    Kundenschutz und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Zweck und Sinn der Dekartellierungsbestimmungen gehen, wie der Senat wiederholt unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte und die mit ihnen verfolgten Absichten ausgesprochen hat, dahin, eine Beschränkung des Wettbewerbs zu verbieten (BGHZ 3, 193 [197]; 5, 71 [74]).
  • RG, 01.06.1937 - III 289/35

    1. Zur Frage der gesetzlichen Vertretung des Deutschen Reiches im Zivilprozeß. 2.

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Der beklagte Verlag ist also hinsichtlich der Belieferung tatsächlich nur Gehilfe oder ausführendes Organ der Beklagten zu 2. Das Reichsgericht (RGZ 155, 257 ff) hat die Voraussetzungen eines Boykotts in einem Fall verneint, in dem die Zentralstelle des Fiskus die nach geordneten fiskalischen Stellen durch Anweisung zu einem einheitlichen Vorgehen gegen einen Dritten angewiesen hatte.
  • RG, 30.07.1936 - IV 109/36

    1. Begründet eine bei der Eheschließung vorhandene Anlage des anderen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53
    Die Ausübung eines Rechts ist aber jedenfalls immer dann unzulässig, wenn sie nach den Umständen des Falles gegen die Gebote von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 242 BGB) oder gegen die guten Sitten (§ 826 BGB) verstößt (RGZ 152, 147 [150]).
  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 6/70

    Ohne Verwendung neuer Teile vorgenommene Umbaumaßnahmen als ein dem Patentinhaber

    Der Beklagte zu 2 konnte unter solchen Umständen keinesfalls darauf vertrauen, daß sein Rechtsstandpunkt in den Rechtsmittelinstanzen endgültig gebilligt wird (BGH GRUR 1956, 118, 123; 1959, 478, 480 - Laux-Kupplung; 1964, 606, 610, 611 - Förderband - jeweils m.w.N.).

    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, daß die Billigung der Handlungsweise durch zwei Kollegialgerichte für sich allein ein Verschulden ausschließt (RGZ 164, 15, 41; BGH GRUR 1956, 118, 123; Benkard aaO Anm. 39 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Nichtduldung des

    Bei einem Boykott im klassischen Sinne gibt es mindestens drei Beteiligte, nämlich den Verrufer oder Boykottierer, den Adressaten der Verrufserklärung, der die Sperre ausführen soll, und den Verrufenen oder Boykottierten (vgl. BGHZ 19, 72; RGZ 155, 257).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Bei dem Sachverhalt, wie er dem Revisionsgericht zur Entscheidung vorliegt, kann aber keine Rede davon sein, daß die Beklagte mit dem Ausschluß des Klägers von weiteren Aufträgen gegen Treu und Glauben verstoßen habe (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1955 - I ZR 176/53 - insoweit in BGHZ 19, 72 und NJW 1956, 341 nicht abgedruckt).

    Daher kann auch der Hinweis der Revision auf die Entscheidung BGHZ 19, 72 keine andere Beurteilung rechtfertigen.

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 125/60

    Rechtsmittel

    Nur wo ein sachlicher, d.h. den individuellen Beziehungen zum Ausgeschlossenen entnommener Rechtfertigungsgrund für den Ausschluß fehlt, liegt eine unzulässige Diskriminierung vor (BGHZ 19, 72, 81) [BGH 18.11.1955 - I ZR 176/53].

    Nach den getroffenen tatsächlichen Feststellungen ist die Ansicht des Berufungsgerichts, daß im vorliegenden Fall ein sachlicher, aus den Beziehungen zum Kläger entnommener Rechtfertigungsgrund für den Ausschluß (BGHZ 19, 72, 81) [BGH 18.11.1955 - I ZR 176/53] bestand oder der Senator wenigstens einen solchen Rechtfertigungsgrund schuldlos für gegeben halten konnte, frei von Rechtsirrtum.

  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 175/65
    Dennoch können die Rechtsbeziehungen zwischen einem WBZ-Händler und seinem Verleger nicht als ein bloßes "Wiederkehr-Schuldverhältnis" angesehen werdens bei dem jedes Mal durch die Bestellung der Zeitschrift ein neuer Vertrag geschlossen wird - wenn auch auf der Grundlage eines allgemein gehaltenen Grund- oder Vorvertrages (vgl. BGHZ 19, 72, 75; RGZ 155, 306, 312).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Entscheidend ist die auf Dauer bestimmte regelmäßige Teilnahme am Wirtschaftsleben, die bei dieser jahrelang bestehenden Einrichtung der Besatzungsmacht zweifelsfrei zu bejahen ist, und nicht das Ziel, das mit der Beschaffung von Waren auf diesem Wege erreicht werden soll (BGHSt 2, 401 f [BGH 13.05.1952 - 1 StR 670/51]; vgl auch BGHZ 19, 72, 79) [BGH 18.11.1955 - I ZR 176/53].
  • BGH, 07.11.1956 - V ZR 39/56

    Rechtsmittel

    Daß dieses Gesetz in Deutschland noch gilt, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum angenommen (BGH Urteil vom 10. April 1956, 1 StR 526/55; BGHZ 19, 72 [76]); ferner, daß es auch in solche Rechtsverhältnisse eingreift, die bereits bei seinem Inkrafttreten - 12. Februar 1947 - bestanden haben (BGH NJW 1952, 344; BGHZ 16, 296 [301]); sowie schließlich, daß seiner Anwendung auf Genossenschaften nichts im Wege steht (BGHSt 4, 94 [97]; 5, 218 [220 f]; BGHZ 13, 33 [BGH 16.03.1954 - I ZR 179/52] [39]).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich wiederholt mit den besatzungsrechtlichen Dekartellisierungsvorschriften befaßt hat (BGHZ 3, 193 [195 ff]; NJW 1952, 344; BGHZ 5, 71 und 126; 10, 22 [29 f]; 13, 33 [36 ff]; 14, 294 [301]; 15, 338 [343 f]; 16, 296 [301 ff]; 17, 42 [46 ff]; 19, 72 [76 ff] und 130 [133 f]), ist indessen von jeher die Auffassung vertreten worden, daß eine buchstäbliche Anwendung dieser Vorschriften nicht möglich ist, da sie zu völlig unhaltbaren Ergebnissen führen würde.

  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70

    Wettbewerbsstreitigkeit zwischen den Vertreibern von Salz wegen der Bezeichnung

    Ein Verschulden ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1, 3 UWG regelmäßig schon dann anzunehmen, wenn der Beklagte alle Tatumstände gekannt hat, die sein Verhalten als unlauter erscheinen lassen (vgl. BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] ; BGH GRUR 1956, 118, 123; GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine; GRUR 1969, 418, 422 - Standesbeamte).

    Dagegen schließt der Umstand, daß zwei Kollegialgerichte oder auch das Berufungsgericht die beanstandete Handlungsweise für nicht rechtswidrig gehalten haben, für sich allein ein Verschulden nicht aus (vgl. BGH GRUR 1956, 118, 123; 1965, 198, 202).

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56

    Rechtsmittel

    Es stellte jedoch nicht jede unterschiedliche Behandlung anderer eine unzulässige Diskriminierung dar, sondern nur eine solche, die lediglich zum Zwecke der Behinderung des freien Wettbewerbes erfolgte (BGHZ 19, 72, 81 [BGH 18.11.1955 - I ZR 176/53] - Gesangbuch).
  • BGH, 25.05.1956 - VI ZR 66/55

    Aufnahmepflicht bei Wirtschaftsverbänden

    Die Regelung der Verordnung vom 28. November 1946, die auf Anweisung der Militärregierung in Ergänzung der Technical Instruction Nr. 12 der Control Commission über die Errichtung von Wirtschaftsverbänden erging, ist in engem Zusammenhang mit den gleichfalls noch geltenden (vgl. BGHZ 19, 72 [76]) Dekartellisierungsvorschriften der Militärregierungen Gesetz Nr. 56 (für die Amerikanische Zone) und Verordnung Nr. 78 (für die Britische Zone) zu verstehen (vgl. auch die Bestimmungen der Militärregierung der Amerikanischen Zone über private Wirtschaftsorganisationen MGR 13-120 Nr. c und d - abgedruckt in Rechts- und Wirtschaftspraxis Band 8 Wirtschaftsrecht T Vereinigungen - und Bico/Memorandum (48)/13 a.a.O.).
  • LG Bochum, 10.03.2021 - 6 O 369/20

    Spieler hat gegen illegales Online-Casinos keinen Rückforderungsanspruch, wenn er

  • LSG Bayern, 19.11.2007 - L 12 B 475/06

    Anspruch auf Unterlassung der Nennung bestimmter Arzneimittel auf der sog.

  • LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 B 450/06

    Versendung einer Arzneimittelpräparateliste ("me-too-Liste") an Vertragsärzte;

  • ArbG Köln, 22.09.2022 - 14 Ca 1887/22
  • BGH, 22.04.1964 - Ib ZR 136/62

    Anmeldung eines Warenzeichens - Ansprüche aus einem Namensrecht und einem

  • BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55

    Rechtsmittel

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
  • BGH, 12.03.1965 - KZR 8/63

    Einstellung der Milchlieferung von Milcherzeugern wegen fehlender

  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 294/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns - Schadensersatz wegen

  • BGH, 10.07.1959 - I ZR 8/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1962 - VIII ZR 202/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1957 - V ZR 207/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.09.1964 - III ZR 217/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.11.1961 - KZR 5/60

    Marktabreden zwischen bestimmten Unternehmen und Großhandelsvertretern bezüglich

  • BGH, 30.04.1965 - KZR 9/64

    Unterlassungsklage unter Wettbewerbern in Herstellung und Vertreib von

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